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Überarbeitung der REACH-Verordnung

Geplante Befristung von Registrierungen und neue Anforderungen für Unternehmen

Im April 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen der 44. Sitzung des CARACAL-Komitees (Competent Authorities for REACH and CLP) einen aktualisierten Zeitplan zur grundlegenden Reform der REACH-Verordnung vorgestellt. Die umfassende Überarbeitung ist Teil der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und zielt darauf ab, den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu verbessern und gleichzeitig die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Chemikalien zu fördern. Bis Ende 2025 soll ein detailliertes Gesetzespaket vorgelegt werden, das weitreichende Änderungen in zahlreichen Regelungsbereichen vorsieht – mit direkten Auswirkungen auf Hersteller, Importeure und nachgelagerte Anwender.

Geplante Befristung von REACH-Registrierungen auf zehn Jahre
Eine der zentralen geplanten Neuerungen ist die Einführung einer zeitlichen Befristung von REACH-Registrierungen. Während diese bislang unbefristet gelten, sollen sie künftig nach dem Vorschlag der Kommission nur noch für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig sein. Nach Ablauf dieser Frist würden die Registrierungen ihre Gültigkeit verlieren. Unternehmen müssten dann eine sogenannte Re-Registrierung durchführen, um den betroffenen Stoff weiterhin herstellen oder einführen zu dürfen. Diese Re-Registrierung soll nicht nur formaler Natur sein, sondern auch mit der Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der vorhandenen Daten verbunden werden. Dabei müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse, geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Erfahrungen aus der praktischen Anwendung berücksichtigt werden. Zudem könnten neue Prüfanforderungen eingeführt und zusätzliche Gebühren erhoben werden. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Qualität und Aktualität der Registrierungsdossiers langfristig sicherzustellen. Auch für nachgelagerte Anwender ergeben sich daraus klare Konsequenzen: Sie müssen sicherstellen, dass sie ausschließlich Stoffe mit gültiger Registrierung beziehen und verwenden. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, Lieferschwierigkeiten und Produktionsunterbrechungen entlang der gesamten Lieferkette.

Weitere geplante Änderungen im Überblick

Neben der geplanten Befristung der Registrierungen enthält der Reformvorschlag der Kommission weitere wesentliche Anpassungen:

  • Der bisherige CoRAP-Mechanismus zur Bewertung von Stoffen soll durch ein zentrales Behördenregister ersetzt werden, um eine einheitlichere und effizientere Koordinierung auf EU-Ebene zu ermöglichen.
  • Die technischen Anhänge III sowie VII bis X der REACH-Verordnung sollen entfallen. Stattdessen sollen Registrierungsdossiers insbesondere bei einer Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) unverzüglich aktualisiert werden müssen.
  • Eine Registrierungspflicht für Polymere ab einer Tonne pro Jahr ist vorgesehen. Da Polymere bislang weitgehend von der Registrierungspflicht ausgenommen waren, stellt dies für viele Unternehmen eine völlig neue regulatorische Herausforderung dar.
  • Die SVHC-Liste soll künftig nicht nur der Information dienen, sondern auch als Grundlage für weitere regulatorische Maßnahmen wie Zulassungen oder Beschränkungen genutzt werden.
  • Ein einheitliches digitales Format für Sicherheitsdatenblätter (SDB) befindet sich in der Entwicklung. Ziel ist es, die Datenqualität sowie die Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Informationen entlang der Lieferkette deutlich zu verbessern.

Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend
Auch wenn sich die geplanten Änderungen derzeit noch im politischen Abstimmungsprozess befinden, ist bereits absehbar: Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich des europäischen Chemikalienrechts werden steigen – sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen als auch in administrativer Hinsicht. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den angekündigten Neuerungen auseinanderzusetzen. Empfehlenswert ist insbesondere der Aufbau eines strukturierten Fristen- und Pflichtenmonitorings, die gezielte Analyse des bestehenden Stoffportfolios, die vorausschauende Planung potenzieller Re-Registrierungen sowie die Stärkung interner Kompetenzen im Bereich Regulatory Affairs. Auch bestehende Prozesse und IT-Systeme sollten auf ihre Eignung zur Umsetzung der künftigen Anforderungen überprüft werden.

Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen mit fundierter Fachkenntnis und Erfahrung zur Seite – von der ersten Risikoanalyse bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie aktiv auf dem Weg durch die REACH-Reform.