{"id":237012,"date":"2023-03-07T10:40:18","date_gmt":"2023-03-07T09:40:18","guid":{"rendered":"https:\/\/2023.mcc-hamburg.de\/?page_id=237012"},"modified":"2025-06-03T14:19:11","modified_gmt":"2025-06-03T12:19:11","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.20.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; da_disable_devices=&#8220;off|off|off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; da_is_popup=&#8220;off&#8220; da_exit_intent=&#8220;off&#8220; da_has_close=&#8220;on&#8220; da_alt_close=&#8220;off&#8220; da_dark_close=&#8220;off&#8220; da_not_modal=&#8220;on&#8220; da_is_singular=&#8220;off&#8220; da_with_loader=&#8220;off&#8220; da_has_shadow=&#8220;on&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.20.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.20.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">der MCC-Menssing Chemiehandel &amp; Consultants GmbH<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\"><\/h5>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: \u201eAVB&#8220;) gelten nur f\u00fcr den Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Sie gelten f\u00fcr jede Lieferung durch die MCC-Menssing Chemiehandel &amp; Consultants GmbH (nachfolgend:<br \/>\u201eMCC&#8220;). Bei Widerspr\u00fcchen zwischen diesen AVB und der umseitigen Verkaufsbest\u00e4tigung hat Letztere Vorrang.<br \/>(2) Entgegenstehenden oder von diesen AVB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie erhalten nur dann G\u00fcltigkeit, wenn sie von MCC ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt werden.<br \/>(3) Diese AVB gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 2 Auftragserteilung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Angebote von MCC sind freibleibend, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<br \/>(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung von MCC oder durch Entgegennahme der Lieferung durch den Besteller zustande. F\u00fcr die von MCC zu erbringenden Leistungen ist ausschlie\u00dflich der mit dem Besteller geschlossene Einzelvertrag ma\u00dfgebend. Die von MCC zu liefernde Waren haben ausschlie\u00dflich die in dem Einzelvertrag vereinbarten Merkmale aufzuweisen. M\u00fcndliche Nebenabreden oder nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen sowie Vereinbarungen und Zusagen jeder Art einschlie\u00dflich der Erkl\u00e4rungen der Mitarbeiter von MCC sind nur verbindlich, wenn sie von MCC ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt werden.<br \/>(3) Wird ausnahmsweise nach m\u00fcndlicher Bestellung durch den Besteller ohne vorherige Auftragsbest\u00e4tigung von MCC mit den Leistungen begonnen, so sind die Vertragsbedingungen unverz\u00fcglich schriftlich festzuhalten.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 3 Termine, Fristen, Verz\u00f6gerungen<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Vereinbarung von Terminen oder Fristen bedarf der Schriftform. Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich mit dem Besteller vereinbart wird.<br \/>(2) Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Erf\u00fcllung etwaiger vom Besteller \u00fcbernommener Verpflichtungen.<br \/>(3) MCC kommt mit ihren Leistungspflichten erst durch schriftliche Mahnung des Bestellers in Verzug. Bei unvorhergesehen Hindernissen, wie F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder sonstiger von MCC nicht zu vertretender Umst\u00e4nde tritt kein Verzug ein. MCC kann in diesem Fall eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Liegt die Ursache f\u00fcr die Verz\u00f6gerung der Lieferung im Verantwortungsbereich des Bestellers und erh\u00f6ht sich dadurch der Aufwand f\u00fcr MCC, kann MCC die Verg\u00fctung dieses Mehraufwandes verlangen.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 4 Lieferung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) MCC versendet die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Waren entweder selbst oder durch ein Transportunternehmen auf Risiko und Kosten des Bestellers an die im Vertrag vereinbarte Anschrift. Eine Lieferung an eine abweichende Adresse erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Nicht abgenommene Waren lagern auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.<br \/>(2) MCC ist berechtigt, die Versandart und den Versandweg zu bestimmen. W\u00fcnscht der Besteller ein bestimmte Versandart und\/oder einen bestimmten Versandweg, insbesondere eine Versendung als Luft- und\/oder Expressgut, ist MCC hieran nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gebunden, sofern der Besteller sich verpflichtet, die Mehrkosten gegen\u00fcber der\/des von MCC bestimmten Versandart\/Versandweges zu \u00fcbernehmen.<br \/>(3) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverz\u00fcglich auf eventuelle Transportsch\u00e4den oder sonstige \u00e4u\u00dfere M\u00e4ngel zu untersuchen und die entsprechenden Beweise zu sichern. Der Besteller tritt eventuelle Regressanspr\u00fcche unter Herausgabe der Dokumente an MCC ab.<br \/>(4) Bei Versendung durch ein Transportunternehmen geht die Preisgefahr auf den Besteller \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist, sonst mit der Ablieferung beim Besteller.<br \/>(5) MCC ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.<br \/>(6) Minder- bzw. Mehrlieferungen von bis zu 10% der vereinbarten Menge geltend als vertragsgem\u00e4\u00df mit der Ma\u00dfgabe, dass der Kaufpreis auf der Grundlage der tats\u00e4chlich gelieferten Menge zu berechnen ist und MCC im Fall der Minderlieferung einen durch den Besteller gegebenenfalls \u00fcberzahlten Betrag erstatten wird und der<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Besteller im Fall der Mehrlieferung zur Zahlung des Kaufpreises auf der Grundlage der tats\u00e4chlich gelieferten Menge verpflichtet ist. Im Fall der Minderlieferung ist MCC nicht verpflichtet, die Differenzmenge zwischen der vertraglich vereinbarten Menge und der tats\u00e4chlichen gelieferten Menge nachzuliefern.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 5 Preise und Zahlung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist die Lieferung ab Werk vereinbart. Der Kaufpreis ist netto zuz\u00fcglich s\u00e4mtlicher anfallenden Steuern, insbesondere der gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben, Z\u00f6lle sowie Kosten des Zahlungsverkehrs zu zahlen.<br \/>(2) Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, beginnen Zahlungsfristen mit dem Datum der Rechnung von MCC. Erfolgt die Lieferung vor Rechnungsstellung, beginnt die Frist mit dem Tag der Lieferung. Der Besteller ger\u00e4t durch Mahnung von MCC, ohne Mahnung sp\u00e4testens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung mit der Zahlung in Verzug, sofern nicht eine l\u00e4ngere Zahlungsfrist vereinbart ist. In diesem Fall ger\u00e4t der Besteller mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, Im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers werden s\u00e4mtliche aus anderen Lieferungen und Leistungen an den Besteller herr\u00fchrenden Forderungen von MCC abweichend von etwaigen dabei vereinbarten Zahlungsterminen insgesamt sofort f\u00e4llig. Bei Dauerliefervertr\u00e4gen ist MCC berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen, sofern der Besteller mit einer Zahlung in Verzug ger\u00e4t. Im \u00dcbrigen ist MCC im Falle des Verzuges berichtigt auf die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge Verzugszinsen in H\u00f6he von 8%-Punkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten.<br \/>(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von MCC anerkannt worden sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 273 BGB oder \u00a7 369 HGB kann nur im Falle eine mangelhaften Leistung und nur in H\u00f6he der Differenz zwischen dem Wert der von MCC zu erbringenden und dem objektiven Wert der von MCC erbrachten Leistung geltend gemacht werden.<br \/>(4) Wird f\u00fcr MCC nach Abschluss eines Vertrages eine Verm\u00f6gensverschlechterung des Bestellers erkennbar, aufgrund derer die MCC zustehenden Forderungen gef\u00e4hrdet sind, so werden s\u00e4mtliche Forderungen ohne R\u00fccksicht auf etwaige vereinbarte Zahlungstermine sofort f\u00e4llig. Zur Erf\u00fcllung noch ausstehender Lieferungen und Leistungen ist MCC dann nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verpflichtet. Erf\u00fcllt der Besteller diese Verpflichtung nicht, so kann MCC f\u00fcr die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistungen oder Aufwendungsersatz verlangen.<br \/>(5) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis\u00e4nderungen wegen ver\u00e4nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten f\u00fcr Lieferungen, die drei Monate oder sp\u00e4ter nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) MCC beh\u00e4lt sich das Eigentum an gelieferter Ware vor, bis ihre s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen beglichen sind. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einl\u00f6sung. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen von MCC in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<br \/>(2) Der Besteller ist berichtigt, \u00fcber die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu verf\u00fcgen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit MCC rechtzeitig und vollst\u00e4ndig nachkommt. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus laufender Rechnung, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, in H\u00f6he des mit MCC vereinbarten Rechnungsbetrages (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) an MCC ab. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware trotz dieser Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Einziehungsbefugnis von MCC bleibt hiervon unber\u00fchrt. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung nachkommt, wird MCC die Forderungen nicht einziehen. Bei Widerruf dieser Einziehungserm\u00e4chtigung ist der Besteller verpflichtet, MCC auf Anforderung Namen und Anschrift der Erwerber der Ware anzuzeigen.<br \/>(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag f\u00fcr MCC. In diesem Fall erwirbt MCC das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes der Vorbehaltswaren zu den anderen verwendeten Gegenst\u00e4nden. Erlischt das Eigentum von MCC durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehende Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des objektiven Wertes der Vorbehaltswaren und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr MCC. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Waren im Sinne des vorstehenden Absatzes 1.<br \/>(4) Verpf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die von MCC gelieferte Waren oder in eine an MCC abgetretene Forderung hat der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich MCC mitzuteilen. Er hat MCC au\u00dferdem alle<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Umst\u00e4nde, die zur Wahrung der Rechte von MCC von Bedeutung sind, mitzuteilen. Etwaige Kosten einer Intervention zur Wahrung der Rechte von MCC tr\u00e4gt der Besteller.<br \/>(5) MCC verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MCC.<br \/>(5) MCC ist berechtigt, jederzeit vom Besteller Auskunft \u00fcber den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gekauften Waren zu verlangen.<br \/>(6) Kommt der Besteller mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch MCC nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn MCC teilt dies dem Besteller ausdr\u00fccklich mit.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 7 Rechte des Bestellers bei M\u00e4ngeln<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) MCC gew\u00e4hrleistet nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Abs\u00e4tze, dass die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Waren nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem im Vertrag vereinbarten vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. M\u00e4ngel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren nur unerheblich mindern, bleiben au\u00dfer Betracht.<br \/>(2) Das Vorhandensein von bestimmten Leistungs- und\/oder Beschaffenheitsmerkmalen der Waren wird von MCC nicht garantiert. Die \u00dcbernahme einer Garantie erfolgt ausschlie\u00dflich durch Erstellung einer gesonderten und schriftlich erteilten Garantieerkl\u00e4rung.<br \/>(3) Die Geltendmachung von Rechten wegen M\u00e4ngeln durch den Besteller setzt voraus, dass der Besteller seinen Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Der Besteller hat die Ware unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung beim Besteller, zu untersuchen, MCC etwaige Beanstandungen sofort schriftlich unter Beif\u00fcgung aller erforderlichen Unterlagen anzuzeigen und MCC Gelegenheit zu geben, die Berechtigung von Beanstandungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unterl\u00e4sst der Besteller die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung der Ware. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr verdeckte M\u00e4ngel, die trotz sorgf\u00e4ltiger Untersuchung innerhalb der Frist von 8 Tagen nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, wenn der Besteller nicht unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung schriftlich r\u00fcgt.<br \/>(4) Etwaige Ma\u00dfnahmen durch MCC zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkenntnis eines Mangels. Verhandlungen \u00fcber eine Beanstandung gelten in keinem Fall als Verzicht auf den Einwand, dass die M\u00e4ngelr\u00fcge nicht rechtzeitig, sachlich, unbegr\u00fcndet oder sonst ungen\u00fcgend gewesen ist.<br \/>(5) Bei rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df ger\u00fcgten M\u00e4ngeln hat MCC innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern (\u201eNacherf\u00fcllung&#8220;). Alle zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen werden von MCC getragen, es sei denn, der Besteller hat die Waren an einen anderen als den vereinbarten Ort der Lieferung verbracht und die Nacherf\u00fcllung ist dadurch f\u00fcr MCC nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kostenaufwand m\u00f6glich. Die gesetzlichen Rechte auf R\u00fccktritt, Minderung der Verg\u00fctung, Schadensersatz und\/oder Aufwendungsersatz kann der Besteller erst geltend machen, nachdem er MCC zuvor eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung mit der Erkl\u00e4rung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Nacherf\u00fcllung ablehne, und die Fehlerbeseitigung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist dar\u00fcber hinaus nur m\u00f6glich, wenn zus\u00e4tzlich die Vorraussetzungen des \u00a7 8 (\u201eHaftung&#8220;) erf\u00fcllt sind.<br \/>(6) MCC kann Verg\u00fctung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer M\u00e4ngelanzeige t\u00e4tig geworden ist, ohne dass ein Mangel der Ware vorgelegen oder der Besteller das Bestehen eines Mangels ordnungsgem\u00e4\u00df nachgewiesen hat.<br \/>(7) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Rechte wegen M\u00e4ngeln betr\u00e4gt ein Jahr ab Ablieferung der Ware beim Besteller.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 8 Haftung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Schadensersatz statt der Leistung gem\u00e4\u00df \u00a7 281 BGB oder Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7 284 BGB kann der Besteller erst geltend machen, nachdem er zuvor MCC eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherf\u00fcllung mit der Erkl\u00e4rung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. die Nacherf\u00fcllung ablehne, und die Leistung bzw. Nacherf\u00fcllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.<br \/>(2) Die gesetzliche Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den wegen einer garantierten Beschaffenheit der Waren wird vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes 1 durch diese AVB nicht eingeschr\u00e4nkt. Im \u00dcbrigen haftet MCC ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Abs\u00e4tze 3 bis 9.<br \/>(3) MCC haftet vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 6 unbeschr\u00e4nkt nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie f\u00fcr deren schuldhafte Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit f\u00fchren. F\u00fcr das Verschulden sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen haftet MCC auch in den vorgenanten F\u00e4llen nur in H\u00f6he des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.<br \/>(4) F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet MCC nur, sofern eine Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit f\u00fchrt &#8211; in diesen F\u00e4llen gilt die Regelung des vorstehenden Absatzes 3 &#8211; oder wenn<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dies gilt auch f\u00fcr das Handeln von Erf\u00fcllungsgehilfen bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die H\u00f6he des vertragstypischen, vorhersehbaren Sch\u00e4den begrenzt.<br \/>(5) Sofern nicht anders vereinbart ist, gilt der jeweilige Auftragswert als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden, bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen der j\u00e4hrliche Auftragswert.<br \/>(6) Au\u00dfer in den F\u00e4llen von Vorsatz ist die Haftung von MCC f\u00fcr entgangenen Gewinn oder reine Verm\u00f6genssch\u00e4den ausgeschlossen.<br \/>(7) Die Haftungsausschl\u00fcsse bzw. Haftungseinschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df vorstehenden Abs\u00e4tzen 2 bis 6 gelten auch f\u00fcr die au\u00dfervertragliche Haftung.<br \/>(8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt.<br \/>(9) Im Verh\u00e4ltnis zwischen dem Besteller und MCC ist es allein Aufgabe des Bestellers, von MCC gelieferte Produkte nach ihrem Inverkehrbringen zu beobachten (Produktbeobachtungspflicht) und auf etwaige Gefahren und Gef\u00e4hrdungen zu reagieren. Der Besteller ist verpflichtet, MCC unverz\u00fcglich \u00fcber alle Fehler und Probleme und\/oder Gefahren im Zusammenhang mit den von MCC gelieferten Produkten zu informieren. Soweit durch einen Versto\u00df gegen die Produktbeobachtungspflicht Sch\u00e4den oder Verletzungen verursacht werden, haftet hierf\u00fcr ausschlie\u00dflich der Besteller.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 9 Schlussbestimmungen<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) F\u00fcr diese AVB und s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen MCC und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit vertraglich die Geltung der Incoterms oder vergleichbare Bedingungen anderer Art vereinbart werden, haben diese AVB Vorrang. Dies gilt auch f\u00fcr die Vereinbarung des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts.<br \/>(2) Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertr\u00e4gen \u00fcber die Lieferung von Ware durch MCC ist der Sitz von MCC. MCC ist jedoch berechtigt, den Besteller am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen der MCC-Menssing Chemiehandel &amp; Consultants GmbH \u00a7 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: \u201eAVB&#8220;) gelten nur f\u00fcr den Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Sie gelten f\u00fcr jede Lieferung durch die MCC-Menssing Chemiehandel &amp; Consultants GmbH (nachfolgend:\u201eMCC&#8220;). Bei Widerspr\u00fcchen zwischen diesen AVB und der umseitigen Verkaufsbest\u00e4tigung hat [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-237012","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/237012","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=237012"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/237012\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mcc-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=237012"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}