CLP-Verordnung im Wandel: Europäische Chemiepolitik auf dem Weg zur Vereinfachung
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgelegt, der gezielt Vereinfachungen und Entlastungen für Unternehmen vorsieht. Hintergrund ist die erhebliche Komplexität der bisherigen Regelungen, die für Industrie und Behörden gleichermaßen einen hohen administrativen Aufwand verursachen. Die Neuerungen sollen zentrale Problemstellen – insbesondere bei Kennzeichnung, Lieferantenpflichten und Werbevorgaben für gefährliche Stoffe – entschärfen und stärker an die Praxis anpassen.
Ein wichtiger Verbesserungsaspekt betrifft die Angaben auf Kennzeichnungsetiketten. Künftig soll die Angabe „digitaler Kontaktdaten“ wie Telefonnummer oder Online-Kontaktmöglichkeit genügen. Die verpflichtende vollständige postalische Adresse des Lieferanten wäre damit nicht mehr notwendig. Dies schafft mehr Flexibilität, insbesondere für internationale Lieferketten.
Die Aktualisierungspflichten werden ebenfalls entschärft. Die ursprünglich festgelegte starre 6-Monats-Frist zur Anpassung aller Kennzeichnungsetiketten nach Einstufungs- oder Kennzeichnungsänderungen hatte sich als praktisch kaum umsetzbar erwiesen. Der neue Entwurf sieht vor, dass die Frist erst beginnt, wenn alle dafür erforderlichen Daten vollständig vorliegen. Damit erhalten Lieferanten realistische und handhabbare Zeitfenster zur Umsetzung.
Bei der Werbung für gefährliche Stoffe und Gemische wird präzisiert, dass Kennzeichnungsanforderungen nur für an die breite Öffentlichkeit gerichtete Werbung gelten sollen. Für B2B-Kommunikation sollen diese Vorgaben nicht greifen, wodurch Unternehmen deutlich entlastet werden.
Besonders relevant ist die Verschiebung der Anwendungsfristen: Die Verordnung (EU) 2024/2865, deren Vorgaben ursprünglich schon ab dem 1. Januar 2028 gelten sollten, soll durch den neuen Vorschlag mit erweiterten Übergangsfristen entschärft werden. Unternehmen würden damit mehr Zeit erhalten, interne Prozesse, Etiketten und Dokumentationen schrittweise anzupassen.
Insgesamt zielt der Vorschlag der EU-Kommission darauf ab, den administrativen Aufwand erheblich zu reduzieren und die CLP-Regeln praxisnäher zu gestalten, ohne das Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen.
